Allgemeine Lieferbedingungen der Santschi Maschinenservice Anstalt

1. Preise


Alle Preise verstehen sich netto, exkl. MwSt. einschliesslich Verpackung ab Werk. Die Verpackung wird dem Kunden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und wird nicht zurückgenommen.


2. Zahlungsbedingungen


Rechnungen der Santschi Maschinenservice Anstalt (nachstehend SMA genannt) sind immer innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart. Mit Ablauf dieses Verfalldatums ist die SMA ohne vorgängige Mahnung berechtigt, einen Verzugszins von 6% zu fordern.


3. Eigentumsvorbehalt

 

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung gemäss Vertrag im Eigentum der SMA. Der Kunde ermächtigt die SMA mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im amtlichen Register an dessen jeweiligen Wohnsitz / Sitz vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.


4. Übergang von Nutzen und Gefahr, Lieferung


Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder sonstigen Gründen, die SMA nicht zu vertreten hat (vgl. Art. 5), verzögert, geht die Gefahr im ursprünglichen für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an wird der Kaufgegenstand auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.


5. Lieferfrist


Die Lieferfrist wird entsprechend den zur Zeit der Offerte / Auftragsbestätigung bestehenden Verhältnissen (insbesondere hinsichtlich Möglichkeiten der Materialbeschaffung, Fabrikation und Lieferung durch fremde Hersteller) angesetzt. SMA bemüht sich, die vereinbarten Lieferfristen nach bester Möglichkeit einzuhalten. Lieferverzögerungen sowie das Ausbleiben der Leistung berechtigen den Kunden weder zur Geltendmachung von Schadenersatz noch zur Vertragsauflösung.


6. Prüfung und Abnahme des Kaufgegenstandes, Mängelrüge


Der Kunde hat den Kaufgegenstand sofort bei Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel sofort, spätestens jedoch innert 8 Tagen schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind ebenfalls sogleich nach Entdeckung, spätestens binnen der vereinbarten Garantiefrist schriftlich zu rügen. Sofort feststellbare Mängel sind durch den Empfänger vor der Übernahme Bahn- oder Postamtlich bescheinigen zu lassen.


7. Garantie, Haftung für Mängel


Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang des Kaufgegenstandes ab Werk. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die die SMA nicht zu verantworten hat, endet die Garantiezeit spätestens 14 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft.
Maschinen oder Maschinenteile, die sich während der Garantiezeit nachweisbar infolge Material- oder Konstruktionsfehler als schadhaft oder unbrauchbar erweisen, werden von der SMA nach Ihrer Wahl kostenlos instand gestellt oder ersetzt. Ersetzte Teile gehen ins Eigentum der SMA über. Die Arbeitszeit für Instandstellung bzw. Ersetzung ist nur insofern kostenlos, als die Maschine von der SMA unterhalten sowie nicht vorher vom Kunden selbst demontiert worden sind.
Die Garantiezeit erlischt, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der SMA Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Auf Occasionsmaschinen sowie Verbrauchsmaterial und Teile wird keine Garantie gegeben!


8. Haftungsausschluss


Jegliche über die in Art. 7 umschriebene Garantiepflicht hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Wandlung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind wie insbesondere entgangener Gewinn, Nutzungsverlust sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
Vorbehalten bleiben die vom Gesetz zwingend vorgesehenen Ansprüche des Kunden bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von der SMA. Der Haftungsausschluss gilt jedoch auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.


9. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist,
FL – 9490 Vaduz